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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Für und Wider

|   Versicherung

Wir haben uns damit beschäftigt, wann eine Zahnzusatzversicherung mit und wann eine ohne Gesundheitsprüfung Sinn ergibt.

 

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Dies gilt gerade dann, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

In den Medien wird vermehrt mit Zahnzusatzversicherungen geworben, die auch dann noch leisten, wenn die Behandlung bereits angeraten wurde. Man kann diese Versicherung „noch auf dem Krankenstuhl“ abschließen. Und das Ganze ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten. 

Ein solcher Tarif kann im Einzelfall tatsächlich Sinn ergeben, man sollte sich aber bewusst darüber sein, dass die Leistungen aus diesem Tarif meist gedeckelt sind und zusätzlich eine Mindestvertragslaufzeit verlangt wird (in der Regel zwei Jahre).
Was die Deckelung angeht, so wird z.B. bei der ERGO die Leistung maximiert auf den Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss zur Behandlung hinzugibt.

Häufig ist es dann ein einfaches Rechenspiel: Wie hoch ist der tatsächliche Betrag, den der Versicherer in diesem Leistungsfall beisteuert? Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge über die gesamte Vertragslaufzeit? Wenn sich hier ein für den Kunden positives Ergebnis ergibt, so kann der Abschluss eines solchen Tarifs tatsächlich Sinn ergeben.

Neben diesen „Akut-Tarifen“, bei welchen der Leistungsfall bereits voraussehbar ist, gibt es auch Vorsorge-Tarife, welche ebenfalls auf die Gesundheitsfragen im Antrag verzichten und damit werben.

Hier muss der Kundin und dem Kunden dann Folgendes klar sein:
Für bei Vertragsschluss bereits fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht kein Leistungsanspruch. Ebenfalls für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind.

Dies kann dann aber zu unbefriedigenden Erfahrungen im Leistungsfall führen.
Wenn man zum Beispiel bereits über drei Jahre einen Vertrag bedient und die Beiträge bezahlt und dann im Leistungsfall eine Behandlung vom Versicherer nicht übernommen wird, weil die Zahnlücke schon bei Vertragsabschluss bestand bzw. diese Behandlung Ihnen bereits vor drei Jahren angeraten wurde, dann führt das zu keiner großen Freude.

Aus diesem Grund ziehen wir in unserer Beratung zur Zahnzusatzversicherung immer die Tarife vor, welche Gesundheitsfragen im Antrag abfragen. Im Idealfall legt man sogar noch einen Zahnstatus vom Zahnarzt bei, der den aktuellen Status quo der Zähne dokumentiert. Wenn der Versicherer auf dieser Grundlage den Antrag akzeptiert, so kann man sicher sein, dass es kein böses Erwachen im Leistungsfall gibt.

Wenn Sie noch keine Zahnzusatzversicherung haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir berechnen unverbindlich einen Vergleich für Sie.
Und wenn Sie bereits eine Absicherung haben, so überprüfen wir diese auch gerne auf ihre Aktualität und Leistungsfähigkeit hin. In beiden Fällen kommen Sie gerne einfach auf uns zu.