Nachdem wir Ihnen im ersten Teil von „Versicherungen auf Reisen“ Informationen zu den wichtigen Versicherungen für jegliche Urlaubsreisen gegeben haben und auch auf die Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie eingegangen sind, möchten wir im zweiten Teil dann näher auf Campingurlaube und die Besonderheiten beim Versicherungsschutz eingehen.
Wohnmobil-/Wohnwagenversicherung:
Für ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen gilt dasselbe wie für jedes andere zugelassene Fahrzeug auch: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht! Diese schützt Sie, wenn Sie andere mit Ihrem Wohnmobil/Wohnwagen schädigen. Zu empfehlen ist aber eine Erweiterung dieses Grundschutzes. Eine Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden durch Unwetter, Feuer und Diebstahl ab. Wirklichen Rundumschutz bietet aber immer nur die Vollkaskoversicherung. Sie kommt auch bei selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus auf.
Grundsätzlich sind in der Kaskoversicherung immer nur fest mit dem Wohnmobil verbundene Teile versichert und diese sind auch nur gegen die enthaltenen Gefahren abgesichert. Für den darüber hinausgehenden Schutz wird eine separate Deckung benötigt, auf welche wir später eingehen.
Wohnmobilschutzbrief:
Für ein Wohnmobil wird ein eigener Schutzbrief benötigt, welcher für die Kosten der Pannen- und Unfallhilfe aufkommt. Dieser kann meist kostengünstig in die Fahrzeugversicherung miteingeschlossen werden.
Wenn Sie in einem Automobilclub Mitglied sind, so klären Sie sicherheitshalber mit diesem ab, ob sich die Pannenhilfe auch auf Wohnmobile erstreckt.
Inhaltsversicherung – die „Hausrat“ für Wohnmobil und Wohnwagen
Da man bei einem Campingausflug meist sehr viel Gepäck und technisches Equipment mit an Bord hat, empfiehlt es sich, dieses gegen Gefahren wie Diebstahl, Vandalismus, Brand oder ein Naturereignis zu versichern.
Die Inhaltsversicherung sichert das Inventar ab, also die losen Teile im Fahrzeug. Je nach Tarif ist entweder nur das Reisegepäck versichert oder auch elektronische Gegenstände.
In der Regel ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust der Gegenstände durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Raub und räuberischer Erpressung mitversichert. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
Campingversicherung – Die Ideallösung für Dauercamper
Insbesondere Dauercamper haben ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen häufig nicht mehr zugelassen, da dieser das ganz Jahr über an einem Ort (in der Regel auf dem Campingplatz) steht und man sich so die regelmäßigen TÜV-Termine, die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung sparen kann.
Um solchen Dauercampern einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, haben einige Versicherer Spezialkonzepte für solche nicht zugelassenen Campingfahrzeuge entworfen.
Eine solche Absicherung ist in der Regel auch für Tiny Houses, Bauwägen etc. möglich.
Über ein solches Konzept können die folgenden Bereiche abgesichert werden (manche Bereiche können je nach Anbieter hinzugenommen oder abgewählt werden):
- Versicherungsschutz für das Objekt
Hierbei wird das zu Wohnzwecken genutzte Objekt gegen die nachfolgenden Gefahren abgesichert (diese können je nach Anbieter und Tarif variieren): Feuer, (Brand, Blitzschlag, Explosion), Überspannung, Sturm, Hagel, Leitungswasser & Frost, Elementarschäden, Diebstahl und Raub oder den Versuch. - Versicherungsschutz für die Verglasung
Darüber hinaus kann die Verglasung separat versichert werden. Darunter fallen in der Regel alle Objektverglasungen, alle Mobiliarverglasungen und Kochflächen aus Glas. - Versicherungsschutz für das Inventar und den Hausrat
Über diesen Baustein können Sie das lose Inventar gegen die versicherten Gefahren absichern.
Loses Inventar sind: die Möbel, Teppiche, das Geschirr, die Bestuhlung, Antennen, elektrische/elektronische Geräte (Kameras, Laptops, Tablets etc.), Fahrräder, Surfbretter, Kanus etc. Je nach Anbieter sind sogar die Wertsachen und das Bargeld versicherbar. - Standplatzhaftpflichtversicherung
Diese sichert Sie als Besitzer des Standplatzes und der darauf befindlichen Objekte gegenüber Schadenersatzansprüchen von Dritten ab.
Wenn z.B. durch den nicht zugelassenen Wohnwagen ein Schaden einem Dritten zugefügt wird (z.B. Brand des Wohnwagens und das Feuer greift auf die Nachbarn über), so ist dieser Schaden über diese Standplatzhaftpflicht versichert.
Dies waren nun die wichtigsten Versicherungen, an welche Sie vor Ihrem nächsten Campingurlaub denken sollten. Wenn alles abgehakt ist, dann reisen Sie viel entspannter und Sie können sicher sein, dass der Abenteuerurlaub nicht nach hinten losgeht.
Für Informationen rund um das Thema Corona und Camping inklusive den aktuellen Regelungen fürs In- und Ausland können wir Ihnen die nachfolgende Seite von PiNCAMP (Campingportal des ADAC) empfehlen, welche fortlaufend aktualisiert wird.
Link: https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/reisehinweise-faehren/corona-faq
Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne.