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Fahrradklausel in der Hausratversicherung

|   Versicherung

Eigenständige Fahrradpolice oder Kasko-Schutz über den Hausratvertrag?

Seit Monaten sind Freizeit- und Kultureinrichtungen geschlossen, Sportvereine dürfen nicht mehr besucht werden und dass sich die Zahl von privatgeführten Fitnessstudios dezimieren wird, ist eigentlich eine sichere Prognose. Was also tun, wenn nur noch Arbeiten erlaubt und die Freizeitgestaltung stark eingeschränkt ist? Der Trend geht zu Aktivitäten an der frischen Luft. Was für unsere Eltern und Großeltern selbstverständlich war, entdecken wir gerade wieder neu. Spazierengehen, Langlauf und – selbstverständlich – Fahrrad fahren.

 

 

Corona hat den Trend „Radfahren“ noch einmal erheblich verstärkt. Auch wenn der Einzelhandel während der Lockdowns keine Nachfrage bedienen konnte, ist in der Gesamtheit betrachtet ein deutlicher Anstieg auf dem Markt zu verzeichnen. Vor allem das Geschäft um die lange belächelten E-Bikes und Pedelecs ist deutlich gestiegen. Versicherungslösungen für Fahrräder, wie beispielsweise über Ammerländer, Waldenburger oder Barmenia, werden wir im zweiten Teil unseres Newsletters näher beleuchten. Doch sind diese Spezialversicherungen nötig? Sind Fahrräder nicht ohnehin in der Hausratversicherung enthalten?

Gewiss, in guten Produkten ist der Punkt Fahrrad meistens enthalten. Fahrräder gehören in der Hausratversicherung zu den versicherten Sachen, so wie Kleidung oder Möbel. Aber aufgepasst: Fahrräder sind über die Hausratversicherung nur gegen Diebstahl abgesichert.

Grundsätzlich tritt die Hausratversicherung ein, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört werden oder auch abhandenkommen. Im Basisschutz sind Fahrräder bereits bei Einbruchdiebstahl aus der Wohnung, Garage oder dem Keller versichert. Ein Einbruchdiebstahl ist dabei etwas deutlich anderes als ein Diebstahl. Der Dieb muss Ihnen nicht nur einfach das Fahrrad klauen, sondern zunächst auch noch in das Haus, den Fahrradkeller oder in die Wohnung eingebrochen sein und es dann stehlen.

Mit der zusätzlichen Fahrraddiebstahl-Klausel kommt die Versicherung unter anderem auch dann für das gestohlene Fahrrad auf, wenn Sie es auf der Straße angeschlossen stehen lassen. Allerdings sind diese meist nur bis zu einer begrenzten Höhe abgesichert, auch wenn sie mehr wert sind. Aufgepasst: Einige Versicherer machen Vorgaben zu konkreten Schlössen von bestimmten Herstellern oder setzten einen Mindestpreis für das Schloss fest.

In alten Versicherungsverträgen ist die sogenannte „Nachtzeitklausel“ mit vereinbart. Sie legt fest, dass der Diebstahlschutz in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr nur gilt, wen Sie unterwegs sind und vorhatten, noch nach Hause zu fahren. In der Nacht muss das Rad dann wieder eingeschlossen werden und ist nur gegen Einbruchdiebstahl versichert.

Was tun bei Diebstahl

Ist das Fahrrad geklaut, ist der Gang zur Polizei unumgänglich. Mit der Anzeige gegen Unbekannt erhält man von der Polizei eine Anzeigebestätigung, die man bei der Versicherung einreichen muss. Wer nun aber glaubt, direkt ein neues Fahrrad zu bekommen, der liegt leider falsch. Als Geschädigter oder Versicherungsnehmer muss man der Versicherung erst einmal nachweisen, dass das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war und ausreichend vor einem Diebstahl geschützt war. (Je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich). Dazu sollte man das Fahrradschloss benennen können, mit dem das Zweirad abgeschlossen wurde. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer den Erwerb des Fahrrades sowie die Eigentumsverhältnisse nachweisen. Ohne diese Nachweise und ohne die polizeiliche Anzeigebestätigung zum Nachweis des festgestellten Straftatbestandes kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Eine ausgezeichnete Wahl ist unser Deckungskonzept mit BSG, welches Fahrraddiebstahl-Neuwert-Entschädigung (ohne Nachtzeitklausel) bis zur Versicherungssumme bietet und das prämienfrei! Für Beschädigungen anderer Art bietet der Baustein „Fahrrad-Diebstahl“ in der Hausratversicherung allerdings keine Abhilfe. Hier lohnt sich ein Blick auf die in der Hausratpolice integrierte Fahrradkasko-Versicherung. Der zusätzliche Schutz deckt neben Diebstahl auch zahlreiche weiter Schäden ab, wie bspw. Fall- und Sturzschäden, Vandalismus und Unfallschäden.

Kein separater Vertrag nötig

Nachfolgende Versicherer bieten den Kaskobaustein für Fahrräder an:

Barmenia Versicherung:

 

Fahrradkasko-Schutz bis 10.000 Euro gegen Beitragszuschlag versicherbar

Domcura:

 

Vollkaskoschutz für Fahrräder und Pedelecs ohne Nachtzeitklausel gegen Prämienzuschlag versicherbar

Die Haftpflichtkasse:

 

Fahrrad-Schutzbrief bis 10.000 Euro gegen Beitragszuschlag

Ratsam?

Wie Sie sehen, ist einiges möglich. Gegen Prämienzuschlag erhalten Sie – sofern Sie das wünschen – auch für dieses Anliegen eine solide Lösung innerhalb der Hausratversicherung. Diese Zusatzbausteine sind einerseits nur für teures Geld erhältlich, andererseits oftmals auch weniger flexibel als eine eigenständige Police. Für Drahtesel unterhalb der preislichen Mittelklasse (etwa 500 Euro) genügt unserer Meinung nach, der reguläre Schutz über die Hausratversicherung, wie im oben genannten VEMA-Deckungskonzept mit BSG. Bei sehr hochpreisigen Rädern raten wir zu separaten Policen, da der Leistungsumfang oft noch höher ist und reine Fahrradversicherer auch für zusätzliche Serviceleistungen aufkommen.

Letztendlich müssen allerdings Sie selbst entscheiden. Ob dies oder jenes sinnvoller ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und müsste immer gegengerechnet werden.