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So lesen Sie die Renteninformation richtig!

|   Versicherung

Beinahe täglich können wir irgendwo lesen oder in einer Informationssendung hören, wie dringend wir alle zusätzlich fürs Alter vorsorgen sollen. Um aber herauszufinden, wie private Vorsorge aussehen kann und soll, müssen wir zunächst einmal die bestehenden Versorgungsbausteine anschauen. Der staatlichen Rente kommt dabei natürlich für die meisten Menschen eine besondere Bedeutung zu.

Seit einigen Jahren sendet uns die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einmal jährlich die sogenannte „Renteninformation“ zu. Das ist ein bedeutender Unterschied zu früheren Zeiten, als man ohne eigene Initiative vollkommen im Dunkeln über die zukünftigen Ansprüche blieb. Nun gibt es aber in fast jedem Haus eine Schublade, in die alles wandert, was man irgendwann einmal genauer anschauen wollte, weil es sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Und mit schöner Regelmäßigkeit landet auch die jährliche Renteninformation dort oder wird bestenfalls fein säuberlich abgeheftet – und das war’s.

Dabei sind in dieser Zusammenstellung jede Menge wichtige Informationen zu finden. Und auf den ersten Blick können die Werte im eingerahmten Kasten ganz zufriedenstellend aussehen. Aber Vorsicht – wie im Reisekatalog sollte man auch das Kleingedruckte auf der Rückseite beachten. Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hat die Renteninformation deshalb auch einmal als „Rentenillusion“ bezeichnet.

Die Rentenwerte sind brutto, es handelt sich also nicht um die Rente, die mir wirklich bleibt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss zunächst einmal einen Abzug von knapp 10% für Kranken- und Pflegeversicherung verkraften. Und darüber hinaus muss je nach den gesamten Einkommensverhältnissen im Alter zusätzlich auch noch Einkommensteuer bezahlt werden.

Aber was sagt die Renteninformation denn nun konkret aus? Anhand der markierten Positionen einer Musterinformation wollen wir das näher erläutern. Wir gehen dabei nicht chronologisch vor, sondern beginnen bei den Kerninformationen.

Zunächst ist von besonderer Bedeutung der Punkt 6. Dort wird der Betrag wieder-gegeben, der bisher an Rentenansprüchen erworben wurde. Darin sind bereits alle Anrechnungen enthalten (Ausbildung, Kindererziehungszeiten, etc.), die der DRV bekannt sind.

Da dieser Wert in vielen Fällen erschreckend niedrig ausfällt, wird unter Punkt 7 etwas Balsam auf die Wunde aufgetragen. Durch die Hochrechnung auf den Beginn der Regelaltersrente sieht es dann doch etwas freundlicher aus. Das genaue Datum Ihres Regel-Rentenbeginns können Sie unter Punkt 3 nachlesen.

Beim voraussichtlichen Rentenwert ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Hochrechnung auf der Basis des Einkommens der letzten 5 Jahre durchgeführt wird. Das kann tatsächlich einigermaßen zutreffend sein, aber auch vollkommen in die Irre führen, wenn diese 5 Jahre eben nicht typisch waren oder in Zukunft noch Beitragszeiten zu erwarten sind, die dieser Hochrechnung nicht entsprechen, z.B. Kindererziehungszeiten oder Vorruhestandsregelungen.

Aber selbst bei annähernd korrekter Hochrechnung erschreckt oft der absolute Wert für ein ganzes Erwerbsleben. Und diese Rente gibt es ja auch nicht sofort, sondern unter Umständen erst in Jahrzehnten. Unter Punkt 8 wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Rente durch Anpassungen höher ausfallen kann. Allerdings sind die errechneten Rentenanpassungen angesichts des demografischen Ungleichgewichtes der Generationen zumindest für die etwas fernere Zukunft äußerst fraglich.

Deshalb – und das ist zumindest bemerkenswert – weist die DRV in Punkt 9 selbst darauf hin, dass die gesetzliche Rente wohl kaum als Alterseinkommen ausreichend sein wird und deshalb weitere Bausteine zur Altersversorgung notwendig sein werden.

Für alle, die sich noch etwas näher informieren wollen, nachfolgend der Link zu einer Broschüre der DRV, die relativ umfangreich die gesamte Thematik behandelt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_renteninformation_mehr_wissen.html

Selbstverständlich beraten auch wir Sie gerne zur gesamten Thematik, z.B. zu den Fragen, wie Sie überprüfen können, ob wirklich alle Anspruchszeiten der DRV bekannt sind, wie Ihre bisherigen Bausteine zur Altersversorgung die gesetzliche Rente ergänzen können oder auch dazu, welche Möglichkeiten Sie haben, solche aufzubauen.

PS:

Den Punkt 5 habe ich unterschlagen. Wer gerne in Tränen ausbricht, kann aber noch einen Blick drauf werfen. Dort ist die Höhe (bzw. Tiefe…) der vollen Erwerbsminderungsrente ausgewiesen. Aber das ist ein ganz eigenes Thema in einer der folgenden Newsletter-Ausgaben …